Online-Entschuldigung
Hier können Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden. Dies ist laut §22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (vom 10. 10. 2008) Pflicht.
Hinweis: Diese elektronische Abmeldung vom Unterricht ersetzt nur den Telefonanruf, NICHT die schriftliche Entschuldigung.