Online-Entschuldigung

Hier können Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden. Dies ist laut §22 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen (vom 10. 10. 2008) Pflicht.

Hinweis: Diese elektronische Abmeldung vom Unterricht ersetzt nur den Telefonanruf, NICHT die schriftliche Entschuldigung.

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